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N-Lex
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen)
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Inhaltsübersicht
Erster Teil
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Begrenzung der Emissionen
§ 3 Allgemeine Anforderungen
§ 4 Spezielle Anforderungen
Dritter Teil
Messungen und Überwachung
§ 5 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 6 Genehmigungsbedürftige Anlagen
Vierter Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 7 Ableitbedingungen für Abgase
§ 8 Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 9 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 10 Andere oder weitergehende Anforderungen
§ 11 Zulassung von Ausnahmen
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
Fünfter Teil
(weggefallen)
§ 13 (weggefallen)
Anhang I (zu § 1)
Liste der Anlagen
Anhang II (zu § 1)
Liste der Tätigkeiten
Anhang III (zu §§ 3 und 4)
Spezielle Anforderungen
Anhang IV (zu § 4)
Reduzierungsplan
Anhang V (zu den §§ 5 und 6)
Lösemittelbilanz
Anhang VI (zu den §§ 5 und 6)
Anforderungen an die Durchführung der Überwachung
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