Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote) 1, 2 (37. BImSchV) § 12Zugänglichkeit der DIN-Normen
DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH erschienen und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert.