Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote) 1, 2 (37. BImSchV) Anlage 2(zu § 3) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1200)
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind: