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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote) 1, 2 (37. BImSchV)
Anlage 2 (zu § 3)
Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1200)

Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:

Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktoren
für die Antriebseffizienz
Verbrennungsmotor1
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4