PK }Ů@Ňěy y BJNR231500007.xml
(+++ Textnachweis ab: 19.9.2007 +++)
Gemäà § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums fßr Gesundheit geht unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) die Zuständigkeit fßr das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums fßr Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ßber.
Die Zuständigkeit fßr die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums fßr Gesundheit.
Einzelheiten des Ăbergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Die Bundeskanzlerin