Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die obersten Gerichte des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz II.
Diese Anordnung tritt am ersten Tag des ersten auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.