Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Umsetzen von Hygienevorschriften,
- 6.
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
- 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
Kundenberatung und Verkauf,
- 10.
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- 11.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln,
- 12.
Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck,
- 13.
Herstellen von Brot und Kleingebäck,
- 14.
Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen,
- 15.
Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
- 16.
Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremes,
- 17.
Herstellen von Partykleingebäck,
- 18.
Herstellen von Süßspeisen,
- 19.
Entwerfen und Herstellen von Torten und Desserts,
- 20.
Herstellen von Backwarensnacks,
- 21.
Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.