zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bundesberggesetz (BBergG)
§ 10
Antrag
Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular