Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz 1990 - BerlinFG 1990) § 3Beschränkung auf den Unternehmensbereich
Die Kürzungen nach § 1 werden nur gewährt, wenn der Berliner Unternehmer die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des westdeutschen Unternehmers ausgeführt hat. § 5 Abs. 2 Nr. 4 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 3: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 2 F. ab 1991-06-24 +++)