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N-Lex
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Wählerliste
§ 3 Wahlausschreiben
§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste
§ 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Zweiter Abschnitt
Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
Erster Unterabschnitt
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
§ 6 Vorschlagslisten
§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten
§ 8 Ungültige Vorschlagslisten
§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
§ 11 Stimmabgabe
§ 12 Wahlvorgang
§ 13 Öffentliche Stimmauszählung
§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
§ 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
§ 16 Wahlniederschrift
§ 17 Benachrichtigung der Gewählten
§ 18 Bekanntmachung der Gewählten
§ 19 Aufbewahrung der Wahlakten
Dritter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
§ 20 Stimmabgabe
§ 21 Stimmauszählung
§ 22 Ermittlung der Gewählten
§ 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
Dritter Abschnitt
Schriftliche Stimmabgabe
§ 24 Voraussetzungen
§ 25 Stimmabgabe
§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
Vierter Abschnitt
Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 27 Voraussetzungen, Verfahren
Zweiter Teil
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Erster Unterabschnitt
Wahl des Wahlvorstands
§ 28 Einladung zur Wahlversammlung
§ 29 Wahl des Wahlvorstands
Zweiter Unterabschnitt
Wahl des Betriebsrats
§ 30 Wahlvorstand, Wählerliste
§ 31 Wahlausschreiben
§ 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 33 Wahlvorschläge
§ 34 Wahlverfahren
§ 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Zweiter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
§ 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
Dritter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
§ 37 Wahlverfahren
Dritter Teil
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
§ 39 Durchführung der Wahl
§ 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 41 Berechnung der Fristen
§ 42 Bereich der Seeschifffahrt
§ 43 Inkrafttreten
Schlussformel
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