Vor Ausführung eines einzelnen vom Zahler ausgelösten Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister auf Verlangen des Zahlers Folgendes mit:
- 1.
die maximale Ausführungsfrist,
- 2.
die dem Zahler in Rechnung zu stellenden Entgelte und
- 3.
gegebenenfalls die Aufschlüsselung der Entgelte nach Nummer 2.