Der Bestand (Die Bestände)1 | |
des (der) .................... mit der Registriernummer nach § 26 Absatz 2 der | |
Viehverkehrsverordnung .................... | |
in .................... | Kreis .................... |
Land .................... | |
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Die letzte serologische Untersuchung des Bestandes ................... 1 | |
erfolgte am .................... | |
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Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit drei Monate3 /sechs Monate3 /neun Monate3 /zwölf Monate3 nach der letzten serologischen Untersuchung, spätestens jedoch für den Bestand ....................1 | |
am .................... | |
Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn Rinder des Bestandes mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind. | |
Stempel der zuständigen Behörde | .................... (Unterschrift) |