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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin*
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 8 Ziel und Zeitpunkt
§ 9 Inhalt
§ 10 Prüfungsbereiche
§ 11 Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
§ 12 Prüfungsbereich Dach- und Wandtechnik
Abschnitt 3
Gesellenprüfung
§ 13 Ziel und Zeitpunkt
§ 14 Inhalt
§ 15 Prüfungsbereiche
§ 16 Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
§ 17 Prüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
§ 18 Prüfungsbereich Abdichtungen
§ 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 21 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin
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