- 1.
Honig:
in allen Erzeugnissen als Ersatz für einen Teil des Zuckers oder den gesamten Zucker;
- 2.
Fruchtsaft:
ausschließlich in Konfitüre;
- 3.
Saft von Zitrusfrüchten bei aus anderen Früchten hergestellten Erzeugnissen:
ausschließlich in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra;
- 4.
Saft aus roten Früchten:
ausschließlich in Konfitüre und Konfitüre extra aus Hagebutten, Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, roten Johannisbeeren, Pflaumen und Rhabarber;
- 5.
Saft aus roten Rüben:
ausschließlich in Konfitüre und Gelee aus Erdbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, roten Johannisbeeren und Pflaumen;
- 6.
ätherische Öle aus Zitrusfrüchten:
ausschließlich in Marmelade und Gelee-Marmelade;
- 7.
Speiseöle und -fette zur Verhütung der Schaumbildung:
in allen Erzeugnissen;
- 8.
flüssiges Pektin:
in allen Erzeugnissen;
- 9.
Schalen von Zitrusfrüchten:
in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra;
- 10.
Blätter von Pelargonium odoratissimum:
in Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee und Gelee extra aus Quitten;
- 11.
Spirituosen, Wein und Likörwein, Nüsse, Kräuter, Gewürze, Vanille, Vanilleauszüge und Vanillin:
in allen Erzeugnissen.