zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
§ 307
Bundesoberbehörde
Im Bereich des Bundes wird ein Bundesausgleichsamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular