zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
§ 4
Ablehnung der Anerkennung
Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular