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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin *)
§ 3
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
1.
Gießerei,
2.
Karosserie und Produktion,
3.
Anschauung.
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