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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz
§ 9
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
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