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Rechtspflegergesetz

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Erster Abschnitt
 Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
  § 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
  § 2 Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
  § 3 Übertragene Geschäfte
  § 4 Umfang der Übertragung
  § 5 Vorlage an den Richter
  § 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
  § 7 Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege
  § 8 Gültigkeit von Geschäften
  § 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
  § 10 Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers
  § 11 Rechtsbehelfe
  § 12 Bezeichnung des Rechtspflegers
  § 13 Ausschluss des Anwaltszwangs
Zweiter Abschnitt
 Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
  § 14 Kindschafts- und Adoptionssachen
  § 15 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
  § 16 Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis
  § 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren
  § 18 Insolvenzverfahren
  § 19 Aufhebung von Richtervorbehalten
  § 19a Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht
  § 19b Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
Dritter Abschnitt
 Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte
  § 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
  § 21 Festsetzungsverfahren
  § 22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren
  § 23 Verfahren vor dem Bundespatentgericht
  § 24 Aufnahme von Erklärungen
  § 24a Beratungshilfe
  § 24b Amtshilfe
  § 25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen
  § 25a Verfahrenskostenhilfe
Vierter Abschnitt
 Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung
  § 26 Verhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
  § 27 Pflicht zur Wahrnehmung sonstiger Dienstgeschäfte
  § 28 Zuständiger Richter
Fünfter Abschnitt
 Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
  § 29 Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr
  § 30 (weggefallen)
  § 31 Geschäfte der Staatsanwaltschaft im Straf- und Bußgeldverfahren und Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen sowie von Ordnungs- und Zwangsmitteln
  § 32 Nicht anzuwendende Vorschriften
Sechster Abschnitt
 Schlussvorschriften
  § 33 Regelung für die Übergangszeit; Befähigung zum Amt des Bezirksnotars
  § 33a Übergangsregelung für die Jugendstrafvollstreckung
  § 34 Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben durch Bereichsrechtspfleger
  § 34a Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern
  § 35 (weggefallen)
  § 35a Ratschreiber und Beschlussfertiger in Baden-Württemberg
  § 36 (weggefallen)
  § 36a Vorbehalt für die Freie und Hansestadt Hamburg
  § 36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
  § 37 Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht
  § 38 Aufhebung und Änderung von Vorschriften
  § 39 (weggefallen)
  § 40 (Inkrafttreten)