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Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Schaumwein
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
  § 2 Steuertarif
  § 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Steueraussetzung und Besteuerung
  § 4 Steuerlager
  § 5 Steuerlagerinhaber
  § 6 Registrierte Empfänger
  § 7 Registrierte Versender
  § 8 Begünstigte
  § 9 Beförderungen (Allgemeines)
  § 10 Beförderungen im Steuergebiet
  § 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
  § 12 Ausfuhr
  § 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
  § 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
  § 15 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3
 Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
  § 16 (weggefallen)
  § 17 (weggefallen)
  § 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4
 Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
  § 19 Erwerb durch Privatpersonen
  § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken
  § 20a Zertifizierte Empfänger
  § 20b Zertifizierte Versender
  § 20c Beförderungen
  § 21 Versandhandel
  § 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
  § 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner
  § 22b Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 5
 Steuervergünstigungen
  § 23 Steuerbefreiungen
  § 23a Verwender
  § 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
  § 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 6
 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
  § 26 Steueraufsicht
  § 27 Geschäftsstatistik
  § 28 Besondere Ermächtigungen
Teil 2
 Zwischenerzeugnisse
  § 29 Steuergegenstand
  § 30 Steuertarif
  § 31 Herstellung von Zwischenerzeugnissen
Teil 3
 Wein
  § 32 Begriffsbestimmung
  § 33 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
  § 34 (weggefallen)
Teil 4
 Schlussbestimmungen
  § 35 Ordnungswidrigkeiten
  § 36 Verwaltungsvorschriften
  § 37 Übergangsvorschriften