Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfeger-Handwerk (Schornsteinfegermeisterverordnung - SchoMstrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schornsteinfeger-Handwerk. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.