Die Beiträge werden getragen
- 1.
bei selbständig Tätigen von ihnen selbst,
- 2.
bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse,
- 3.
bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte,
- 4.
bei Hausgewerbetreibenden, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst.