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Trefferliste für 'ermächtigung'
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- § 21 ZKG - Einzelnorm
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, DEN WECHSEL VON ZAHLUNGSKONTEN SOWIE DEN ZUGANG ZU ZAHLUNGSKONTEN MIT GRUNDLEGENDEN FUNKTIONEN (ZAHLUNGSKONTENGESETZ - ZKG) § 21 ERMÄCHTIGUNG DES KONTOINHABERS (1) Eine Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe bedarf der Schriftform. Sie muss in deutscher Sprache verfasst sein, es sei denn, die beteiligten ...
- § 7 PflBeschV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PFLANZENBESCHAUVERORDNUNG (PFLANZENBESCHAUVERORDNUNG - PFLBESCHV) § 7 ERMÄCHTIGUNG VON UNTERNEHMERN ZUR AUSSTELLUNG VON PFLANZENPÄSSEN NACH ARTIKEL 89 DER VERORDNUNG (EU) 2016/2031 (1) Die Ermächtigung nach Artikel 89 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016
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- § 105d AufenthG - Einzelnorm
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GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 105D ERMÄCHTIGUNG ZUR VORÜBERGEHENDEN AUSÜBUNG VON HEILKUNDE (1) Stehen für die ärztliche Versorgung von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz ...
- Anlage 1 ZKG - Einzelnorm
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WECHSEL VON ZAHLUNGSKONTEN SOWIE DEN ZUGANG ZU ZAHLUNGSKONTEN MIT GRUNDLEGENDEN FUNKTIONEN (ZAHLUNGSKONTENGESETZ - ZKG) ANLAGE 1 (ZU § 21 ABSATZ 3) ERMÄCHTIGUNG DURCH DEN KONTOINHABER ZUR KONTENWECHSELHILFE (Fundstelle: BGBl. I 2016, 738 - 740) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe ...
- § 135 SeeArbG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 135 ERMÄCHTIGUNG ANERKANNTER ORGANISATIONEN (1) Die Berufsgenossenschaft kann nach der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs
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- § 54 ZPO - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 54 BESONDERE ERMÄCHTIGUNG ZU PROZESSHANDLUNGEN Einzelne Prozesshandlungen, zu denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, sind ohne sie gültig, wenn die Ermächtigung zur Prozessführung
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- § 19 KonsG - Einzelnorm
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE KONSULARBEAMTEN, IHRE AUFGABEN UND BEFUGNISSE (KONSULARGESETZ) § 19 ERFORDERNISSE EINER BESONDEREN ERMÄCHTIGUNG (1) Berufskonsularbeamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind ohne weiteres zur Wahrnehmung aller konsularischen Aufgaben befugt ...
- § 11 PflBeschV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PFLANZENBESCHAUVERORDNUNG (PFLANZENBESCHAUVERORDNUNG - PFLBESCHV) § 11 ERMÄCHTIGUNG REGISTRIERTER UNTERNEHMER NACH ARTIKEL 98 DER VERORDNUNG (EU) 2016/2031 (1) Soweit dies zur Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/2031 und ihrer Durchführungs
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- § 11 DepotG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERWAHRUNG UND ANSCHAFFUNG VON WERTPAPIEREN (DEPOTGESETZ - DEPOTG) § 11 UMFANG DER ERMÄCHTIGUNG ZUR TAUSCHVERWAHRUNG Eine Erklärung, durch die der Hinterleger den Verwahrer ermächtigt, an Stelle ihm zur Verwahrung anvertrauter Wertpapiere
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- § 54 BNatSchG - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ - BNATSCHG) § 54 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
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