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Trefferliste für 'estg'

Dokument 141 - 150 von 350 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5b EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 5B ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG VON BILANZEN SOWIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEN (1) 1Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils einschließlich ...
§ 40b EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 40B PAUSCHALIERUNG DER LOHNSTEUER BEI BESTIMMTEN ZUKUNFTSSICHERUNGSLEISTUNGEN (1) Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer von den Zuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse ...
§ 104 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 104 ANTRAG AUF DIE MOBILITÄTSPRÄMIE (1) Die Mobilitätsprämie wird auf Antrag gewährt. (2) 1Der Anspruchsberechtigte hat den Antrag auf die Mobilitätsprämie bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr ...
§ 6 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 6 BEWERTUNG (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende: 1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen ...
§ 41 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 41 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BEIM LOHNSTEUERABZUG (1) 1Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte (Absatz 2) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. 2In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz ...
§ 105 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 105 FESTSETZUNG UND AUSZAHLUNG DER MOBILITÄTSPRÄMIE (1) 1Die Mobilitätsprämie ist nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung festzusetzen. 2Eine Festsetzung erfolgt nur, wenn die Mobilitätsprämie ...
§ 6a EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 6A PENSIONSRÜCKSTELLUNG (1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen ...
§ 41a EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 41A ANMELDUNG UND ABFÜHRUNG DER LOHNSTEUER (1) 1Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums 1. dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz ...
§ 106 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 106 ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER MOBILITÄTSPRÄMIE Die Mobilitätsprämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 6b EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 6B ÜBERTRAGUNG STILLER RESERVEN BEI DER VERÄUßERUNG BESTIMMTER ANLAGEGÜTER (1) 1Steuerpflichtige, die Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- ...
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