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Trefferliste für 'estg'

Dokument 161 - 170 von 350 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 110 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 110 ANPASSUNG VON VORAUSZAHLUNGEN FÜR DEN VERANLAGUNGSZEITRAUM 2019 (1) 1Auf Antrag wird der für die Bemessung der Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 zugrunde gelegte Gesamtbetrag der Einkünfte pauschal um ...
§ 7 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 7 ABSETZUNG FÜR ABNUTZUNG ODER SUBSTANZVERRINGERUNG (1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als ...
§ 42c EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 42C (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 111 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 111 VORLÄUFIGER VERLUSTRÜCKTRAG FÜR 2020 UND 2021 (1) 1Auf Antrag wird bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2019 pauschal ein Betrag in Höhe von 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums ...
§ 7a EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 7A GEMEINSAME VORSCHRIFTEN FÜR ERHÖHTE ABSETZUNGEN UND SONDERABSCHREIBUNGEN (1) 1Werden in dem Zeitraum, in dem bei einem Wirtschaftsgut erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können (Begünstigungszeitraum ...
§ 42d EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 42D HAFTUNG DES ARBEITGEBERS UND HAFTUNG BEI ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG (1) Der Arbeitgeber haftet 1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, 2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich ...
§ 112 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 112 VERANLAGUNGSZEITRAUM, HÖHE (1) Für den Veranlagungszeitraum 2022 wird Anspruchsberechtigten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale gewährt. (2) Die Höhe der Energiepreispauschale beträgt 300 Euro. * zum ...
§ 7b EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 7B SONDERABSCHREIBUNG FÜR MIETWOHNUNGSNEUBAU (1) 1Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen sind, können nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze im Jahr ...
§ 42e EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 42E ANRUFUNGSAUSKUNFT 1Das Betriebsstättenfinanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. 2Sind für einen Arbeitgeber ...
§ 113 EStG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 113 ANSPRUCHSBERECHTIGUNG Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale ...
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