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Trefferliste für 'estg'
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- Anlage 73 SokaSiG2 - Einzelnorm



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hat der Arbeitgeber seine Verpflichtungen zur Beitragszahlung erfüllt. Der Arbeitgeber versteuert den Beitrag pauschal nach §§ 40 b, 52 Abs. 52b EStG; eine Übertragung der entrichteten Steuer auf den Wehrpflichtigen oder freiwillig Wehrdienstleistenden ist unwirksam. Stellt sich nach Ablauf eines Kalenderjahres ...
- § 36 PKDBSa - Einzelnorm



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das Lebensjahr maßgeblich ist, das der Versicherte in diesem Kalenderjahr beginnt; dasselbe gilt für zugeflossene Altersvorsorgezulagen (§§ 79 ff. EStG), soweit sie nicht zurückgefordert werden; maßgeblich ist das Kalenderjahr des Eingangs der Zulage bei der Kasse. Die Monatsrente dieser Versicherten ...
- § 7 SchBauG - Einzelnorm



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die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Fußnote (+++ § 7: Zur Anwendung im Beitrittsgebiet vgl. EStG § 57 Abs. 1 F. ab 1990-09-23 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- Anlage 74 SokaSiG2 - Einzelnorm



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an die Kasse hat der Arbeitgeber seine Verpflichtungen zur Beitragszahlung erfüllt. Der Arbeitgeber versteuert den Beitrag pauschal nach § 40 b EStG; eine Übertragung der entrichteten Steuer auf den Wehrpflichtigen ist unwirksam. Stellt sich nach Ablauf eines Kalenderjahres heraus, dass dieser Betrag ...
- § 233a AO - Einzelnorm



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. 97 § 15 Abs. 9 AOEG 1977 +++) (+++ § 233a Abs. 2a: Zur Geltung vgl. Art. 97 § 15 Abs. 8 AOEG 1977 +++) (+++ § 233a Abs. 2a: Zur Anwendung vgl. § 7b EStG +++) (+++ § 233a Abs. 5: Zur Geltung vgl. Art. 97 § 15 Abs. 6 AOEG 1977 +++) (+++ § 233a Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2, Absatz 8: Zur Anwendung vgl. Art ...
- § 12 SchBauG - Einzelnorm



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voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen; § 10 gilt sinngemäß. Fußnote (+++ § 12 Abs. 3: Zur Anwendung im Beitrittsgebiet vgl. EStG § 57 Abs. 1 F. ab 1990-09-23 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 37a PKDBSa - Einzelnorm



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voraussetzt. Ferner ist der Versicherte schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Fall einer Beitragserstattung eine schädliche Verwendung (§ 93 EStG) vorliegen kann, wenn die Beiträge als Altersvorsorgevermögen gefördert wurden und dass deshalb die Altersvorsorgezulagen gemäß § 37 Abs. 1a von der Kasse ...
- Anlage 83 SokaSiG2 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER TARIFVERTRAGLICHEN SOZIALKASSENVERFAHREN* (ZWEITES SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG2) ANLAGE 83 (ZU § 33 ABSATZ 1) TARIFVERTRAG ÜBER DIE ALTERSVERSORGUNG FÜR REDAKTEURINNEN UND REDAKTEURE AN TAGESZEITUNGEN VOM 15
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- § 2 BAföG-EinkommensV - Einzelnorm



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Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233), soweit es die Summe des nach § 3 Nr. 27 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfreien Betrages nicht übersteigt; 4. Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) sowie die Zuschläge, die versicherungsfrei ...
- § 150 AO - Einzelnorm



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der Datenfernübertragung zu nutzen. Fußnote (+++ § 150: Zur Anwendung vgl. Art. 97 §§ 1, 10a u. 27 AOEG 1977 +++) (+++ § 150: Zur Geltung vgl. § 13a EStG +++) (+++ § 150 Abs. 8: Zur Geltung vgl. § 3 Abs. 5 Satz 2 VStDÜV +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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