Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung - CoronaEinreiseV) § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 30. September 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft.