(3) Kochsalzersatz ist als "Kochsalzersatz", jodierter Kochsalzersatz als "jodierter Kochsalzersatz" zu kennzeichnen. Bei kaliumhaltigem Kochsalzersatz ist zusätzlich anzugeben:
- 1.
der Gehalt an Kalium in Hundertteilen des Gewichts,
- 2.
der Warnhinweis "bei Störungen des Kaliumhaushalts, insbesondere bei Niereninsuffizienz, nur nach ärztlicher Beratung verwenden".