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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG)
§ 9 Auflösung

Das Sondervermögen wird zum 30. März 2024 aufgelöst. Das vorhandene Vermögen wird an den Bundeshaushalt 2024 abgeführt.