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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 5
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheiten,
2.
Name, Rufnummern und E-Mail-Adressen der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
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