Das Einfahren in die Schleuse wird bei Tag und bei Nacht durch Sichtzeichen geregelt, die auf einer Seite oder auf beiden Seiten der Schleuse angebracht sind. Diese Zeichen bedeuten:
- a)
zwei rote Lichter übereinander:
Einfahrt verboten, Schleuse außer Betrieb;
- b)
ein rotes Licht oder zwei rote Lichter nebeneinander:
Einfahrt verboten, Schleuse geschlossen;
- c)
das Erlöschen eines der beiden roten Lichter nebeneinander oder ein rotes und ein grünes Licht nebeneinander oder ein rotes Licht über einem grünen Licht:
Einfahrt verboten, Öffnung der Schleuse wird vorbereitet;
- d)
ein grünes Licht oder zwei grüne Lichter nebeneinander:
Einfahrt erlaubt.