Startseite
Gesetze / Verordnungen
Aktualitätendienst
Titelsuche
Volltextsuche
Translations
Hinweise
Tastenkombinationen
Landesrecht
Rechtsprechung im Internet
Verwaltungsvorschriften im Internet
N-Lex
Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030*
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
PDF
XML
EPUB
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Emissionsberichterstattung
(Zu § 5 des Gesetzes)
§ 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§ 3a Ausnahmen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§ 4 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im Luftverkehr
§ 5 Nachweisanforderungen für angewendete Analysemethoden
Abschnitt 3
Überwachung
(Zu § 6 des Gesetzes)
§ 6 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung
Abschnitt 4
Versteigerung von Berechtigungen
(Zu § 8 des Gesetzes)
§ 7 Versteigerung
Abschnitt 5
Zuteilung von Berechtigungen
(Zu § 9 des Gesetzes)
§ 8 Erhebung von Bezugsdaten
§ 8a Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
§ 8b Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
Abschnitt 5a
Einzelheiten zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung (Zu § 18 des Gesetzes)
§ 8c Berichterstattung über Emissionen von Flügen zwischen zwei Drittstaaten
§ 8d Einreichung eines Überwachungsplans
Abschnitt 6
Zertifizierung von Prüfstellen
(Zu § 21 des Gesetzes)
§ 9 Beleihung
§ 10 Anwendbare Vorschriften
§ 11 Ausschluss von der Zertifizierung
§ 12 Aufsicht über die Tätigkeit der Beliehenen
§ 13 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 7
Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle
(Zu § 22 des Gesetzes)
§ 14 (weggefallen)
Abschnitt 8
Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
(Zu § 24 des Gesetzes)
§ 15 Einheitliche Anlage
Abschnitt 9
Kleinemittenten
(Zu § 27 des Gesetzes)
§ 16 Befreiung von Kleinemittenten
§ 17 Form und Inhalt des Antrags
§ 18 Gleichwertige Maßnahme
§ 19 Ausgleichsbetrag
§ 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
§ 21 Erlöschen der Befreiung
§ 22 Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular