§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Titel 1
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
§ 3 | Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter |
§ 4 | Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken |
Titel 2
Maßnahmen zur Energieeinsparung
in öffentlichen Nichtwohngebäuden
§ 5 | Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen |
§ 6 | Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden |
§ 7 | Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden |
§ 8 | Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern |
Titel 3
Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
§ 9 | Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden |
§ 10 | Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel |
§ 11 | Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen |
§ 12 | Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten |
§ 13 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |