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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films* (Filmförderungsgesetz - FFG)
§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats
Die Einzelheiten der Drehbuchfortentwicklungsförderung werden durch eine Richtlinie des Verwaltungsrats geregelt.
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