zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films* (Filmförderungsgesetz - FFG)
§ 81
Art und Höhe
Referenzfilmförderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höchstfördersumme beträgt 2 Millionen Euro.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular