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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Regelungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
  § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
  § 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
Abschnitt 2
 Zulassungsverfahren
  § 6 Antrag auf Zulassung
  § 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
  § 8 Zuteilung von Kennzeichen
  § 9 Besondere Kennzeichen
  § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
  § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  § 11 Zulassungsbescheinigung Teil I
  § 12 Zulassungsbescheinigung Teil II
  § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
  § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  § 15 Verwertungsnachweis
Abschnitt 2a
 Internetbasierte Zulassung
  § 15a Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
Unterabschnitt 1
 Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren
  § 15b Portal
  § 15c Antrag
  § 15d Sicherheitscodes
  § 15e Nachweis der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  § 15f Bekanntgabe, Wirksamkeit und Vorbehalt der Nachprüfung
Unterabschnitt 2
 Internetbasierte Außerbetriebsetzung
  § 15g Antrag auf Außerbetriebsetzung
  § 15h Außerbetriebsetzung
Unterabschnitt 3
 Internetbasierte Erstzulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
  § 15i Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen
  § 15j Internetbasierte Erstzulassung
  § 15k Internetbasierte Wiederzulassung
  § 15l Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
Abschnitt 3
 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
  § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
  § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
  § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
  § 18 Fahrten im internationalen Verkehr
  § 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
Abschnitt 4
 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
  § 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
  § 21 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
  § 22 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
Abschnitt 5
 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
  § 23 Versicherungsnachweis
  § 24 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
  § 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
  § 26 Versicherungskennzeichen
  § 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
  § 28 Rote Versicherungskennzeichen
  § 29 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  § 29a Versicherungsplakette
Abschnitt 6
 Fahrzeugregister
  § 30 Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
  § 31 Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
  § 32 Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
  § 33 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
  § 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
  § 35 Übermittlung von Daten an die Versicherer
  § 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden
  § 36a (weggefallen)
  § 37 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
  § 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
  § 39 Abruf im automatisierten Verfahren
  § 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
  § 40 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
  § 41 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
  § 42 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
  § 43 Übermittlungssperren
  § 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
  § 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
  § 45a Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
Abschnitt 7
 Durchführungs- und Schlussvorschriften
  § 46 Zuständigkeiten
  § 47 Ausnahmen
  § 48 Ordnungswidrigkeiten
  § 49 Verweis auf technische Regelwerke
  § 50 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
  § 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (aufgehoben)
  Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4)
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
  Anlage 3 (zu § 8 Absatz 1 Satz 6)
Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
  Anlage 3a (zu § 9a Absatz 4)
Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
  Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
  Anlage 4a (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7)
Stempelplaketten und Plakettenträger
  Anlage 5 (zu § 11 Absatz 1)
Zulassungsbescheinigung Teil I
  Anlage 6 (zu § 11 Absatz 4)
Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
  Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2)
Zulassungsbescheinigung Teil II
  Anlage 8 (zu § 15)
Verwertungsnachweis
  Anlage 8a (zu § 15e Absatz 4)
Verifizierung der Prüfziffer
  Anlage 8b (zu § 15i Absatz 3)
Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
  Anlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1)
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
  Anlage 10 (zu § 16a Absatz 5 Satz 1)
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
  Anlage 10a (zu § 17 Absatz 2 Satz 1)
Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
  Anlage 11 (zu § 23 Absatz 3)
  Anlage 12 (zu § 27 Absatz 1 Satz 4)
Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  Anlage 13 (zu § 29a Absatz 2 Nummer 3)
Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge