(1) Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:
- 1.
allgemeines Steuerrecht,
- 2.
allgemeines Zollrecht,
- 3.
besonderes Zollrecht,
- 4.
Recht der sozialen Sicherung,
- 5.
Verbrauchsteuerrecht und Verkehrsteuerrecht,
- 6.
Betriebswirtschaftslehre und
- 7.
Managementlehre.
(2) Einzelne Inhalte der Studiengebiete können in englischer Sprache vermittelt werden.
(3) Das Hauptstudium umfasst mindestens 1 220 Lehrveranstaltungsstunden.