(1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Sie besteht aus
- 1.
der Zwischenprüfung,
- 2.
den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit,
- 3.
den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie
- 4.
der Abschlussprüfung.