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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
Anlage 1 (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
- Sachliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2767 - 2772)

Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildeszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr.1) 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1)a)Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt und seine Bedeutung in der Region beschreiben
b)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
c)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
d)Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
1.2Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2)a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
c)Qualifizierung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Geschäftsprozesse und Märkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) 
2.1Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1)a)Bedeutung der Märkte, der Wettbewerber, des Standortes und des eigenen Leistungsangebotes für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen
b)Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes mit Wettbewerbern vergleichen
c)Veränderungen von Angebot und Nachfrage feststellen und deren Auswirkungen bewerten
d)Kunden und Kundengruppen des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und deren Erwartungen berücksichtigen
e)betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten der Kundenorientierung nutzen
f)mit Geschäftspartnern kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen
2.2Geschäftsprozesse und organisatorische Strukturen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2)a)betriebliche Organisationsformen und Entscheidungswege erläutern
b)den Zusammenhang von Geschäftsprozessen und Organisation beschreiben
c)Systematik von Prozessabläufen und Zusammenhänge von Teilprozessen beachten
d)Erfordernisse von ganzheitlichen Geschäftsprozessen beachten
3Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) 
3.1Informationsbeschaffung und -Verarbeitung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1)a)externe und interne Informationsquellen auswählen und nutzen
b)Daten und Informationen erfassen, ordnen, verwalten und auswerten
c)Vorschriften zu Datenschutz und Urheberrecht einhalten
3.2Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2)a)Netze und Dienste nutzen
b)Kommunikationstarife und -kosten berücksichtigen
c)Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
d)Betriebssystem, Standardsoftware und und betriebsspezifische Software anwenden
e)Daten und Informationen eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sichern und pflegen
f)technische und ergonomische Bedienungserfordernisse berücksichtigen
g)unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
h)Einflüsse von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb erläutern
3.3Planung und Organisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3)a)Ziele, Reihenfolge und Zeitplan für Aufgaben festlegen
b)Probleme analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
c)Organisations- und Arbeitsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen
d)Termine planen, abstimmen und überwachen
e)Durchführungs- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
f)Lern- und Arbeitstechniken anwenden
g)Regeln funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung beachten
h)eigene Arbeit systematisch und qualitätsorientiert planen, durchführen und kontrollieren
3.4Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.4)a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
b)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
c)Moderationstechniken anwenden und an der Teamentwicklung mitwirken
d)Regeln unterschiedlicher Kommunikationsformen anwenden
e)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
f)Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
3.5Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.5)a)fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
b)im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
c)Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache
4Integrative Unternehmensprozesse (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) 
4.1Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1)a)Ziele, Konzepte, Aufgabenträger und Objekte in der Logistikkette erläutern
b)Transportträger und -mittel unter wirtschaftlichen Aspekten beurteilen
c)produktspezifische Transport- und Lagervorschriften berücksichtigen
d)Versanddispositionen durchführen
e)Produkte und Leistungen annehmen, prüfen und dokumentieren
4.2Qualität und Innovation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2)a)Bedeutung von Qualitätsstandards und Zertifizierungen als Leistungsmerkmal darstellen
b)Produkt- und Prozessinnovationen im Ausbildungsbetrieb unterscheiden
c)qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, Fehlern und Störungen vorbeugen und an Innovationsprozessen mitwirken
4.3Finanzierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3)a)Finanzierungskosten für Aufträge und Projekte ermitteln
b)Finanzierungen für Aufträge oder Projekte vorbereiten und abwickeln
c)Formen der Kreditsicherung beachten
4.4Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4)a)Controllingsysteme beachten und Controllinginstrumente des Ausbildungsbetriebes anwenden
b)betriebswirtschaftliche Informations-, Kontroll- und Planungsinstrumente anwenden
c)Statistiken anfertigen, Kennzahlen ableiten und auswerten
5Marketing und Absatz (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) 
5.1Auftragsanbahnung und -Vorbereitung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1)a)Markt- und Kundendaten erheben und auswerten
b)Marketinginstrumente anwenden und an Maßnahmen mitwirken
c)wettbewerbsrechtliche Vorschriften beachten
d)Verfahren der Preisbildung anwenden
e)Anfragen bearbeiten, Kunden beraten und Angebote unter Berücksichtigung von Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie der Bonität von Kunden erstellen
f)Absatzwege in Abhängigkeit von Produkt- und Zielgruppen nutzen
5.2Auftragsbearbeitung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2)a)Kundengespräche vorbereiten, durchführen und nachbereiten
b)Aufträge annehmen
c)Einzelheiten der Auftragsabwicklung mit Kunden vereinbaren
d)Auftragsabwicklung mit internen und externen Leistungserstellern koordinieren, Aufträge disponieren und abwickeln
e)Rechnungen erstellen
5.3Auftragsnachbereitung und Service (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3)a)Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen situations- und kundengerecht einsetzen
b)Zahlungsverhalten von Kunden beachten
c)Kundenreklamationen bearbeiten
d)Kundenpflege und Maßnahmen der Kundenbindung durchführen
6Beschaffung und Bevorratung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) 
6.1Bedarfsermittlung und Disposition (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.1)a)Bedarf an Produkten und Dienstleistungen ermitteln
b)Dispositionsverfahren anwenden
c)Bestellmengen und Bestelltermine ermitteln
6.2Bestelldurchführung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.2)a)Bezugsquellen ermitteln, vergleichen und auswerten
b)Angebote einholen, prüfen und vergleichen
c)Bestellungen bei Lieferanten vorbereiten, durchführen und nachbereiten
d)Vertragserfüllung überwachen und Maßnahmen zur Vertragserfüllung einleiten
6.3Vorratshaltung und Beständeverwaltung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.3)a)System der Vorratshaltung des Ausbildungsbetriebes auftragsbezogen berücksichtigen
b)Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
7Personal (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) 
7.1Rahmenbedingungen, Personalplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1)a)betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen beachten
b)mit anderen Bereichen sowie mit den betriebsverfassungsrechtlichen Organen zusammenarbeiten
c)betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, Personalbeschaffung und des Personaleinsatzes berücksichtigen
7.2Personaldienstleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2)a)Instrumente zur Personalbeschaffung und Personalauswahl anwenden
b)Aufgaben der Personalverwaltung einschließlich Eintritte und Austritte bearbeiten
c)Entgeltregelungen unterscheiden, die Positionen einer Abrechnung beschreiben und das Nettoentgelt ermitteln
d)die sozialen Leistungen und Einrichtungen sowie deren Ziele im Ausbildungsbetrieb benennen
7.3Personalentwicklung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.3)a)Maßnahmen der Personalentwicklung des Ausbildungsbetriebes erklären
b)interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer organisatorischen Umsetzung mitwirken
8Leistungserstellung (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) 
8.1Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8.1)a)Art, Beschaffenheit und Güte von Produkten und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
b)Kunden- und Lieferanteneinflüsse auf die betriebliche Leistungserstellung beachten
c)Prozesse der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb unterscheiden
d)Daten zur Leistungserstellung auswerten
e)bei der Planung und Vorbereitung der Leistungserstellung mitwirken
8.2Prozessunterstützung (§ 4 Abs. 1 Nr. 8.2)a)Möglichkeiten der betrieblichen Infrastruktur nutzen
b)Erhalt und Verbesserung der Betriebseinrichtungen begründen und kaufmännisch bearbeiten
c)beim Investitionsprozess mitwirken
9Leistungsabrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) 
9.1Buchhaltungsvorgänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 9.1)a)Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
b)Bestands- und Erfolgskonten führen
c)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
9.2Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 9.2)a)Kosten erfassen und überwachen
b)Leistungen bewerten und verrechnen
c)Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
d)Instrumente der Kostenplanung und -kontrolle anwenden
9.3Erfolgsrechnung und Abschluss (§ 4 Abs. 1 Nr. 9.3)a)Bewertungsvorschriften anwenden
b)Geschäftsabschlüsse des Ausbildungsbetriebes beurteilen
c)Kennzahlen zur Darstellung des betrieblichen Erfolges ermitteln und auswerten
10Fachaufgaben im Einsatzgebiet(§ 4 Abs. 1 Nr. 10) 
10.1Einsatzgebietsspezifische Lösungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.1)a)typische Arbeitstechniken und Verfahren unter Beachtung der Sachverhalte des Einsatzgebietes anwenden
b)einsatzgebietsspezifische Aufgaben, Produkte, Dienstleistungen, Funktionen, Prozesse zu den Kernaufgaben des Ausbildungsbetriebes in Beziehung setzen, deren Bedeutung, Zusammenhänge und Wechselwirkungen darstellen und bewerten
c)einsatzgebietsspezifische Aufgaben anhand betriebsspezifischer Kennzahlen analysieren und Lösungen erarbeiten
d)vorhandene Lösungen im Einsatzgebiet erfassen, ihre Übertragbarkeit und Wirtschaftlichkeit aufgabenbezogen überprüfen und anpassen
e)einsatzgebietsspezifische Entscheidungsvorlagen strukturieren, aufbereiten und präsentieren
10.2Koordination einsatzgebietsspezifischer Aufgaben und Prozesse (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.2)a)mit internen und externen Partnern zusammenarbeiten und dabei Organisation, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten einsatzgebietsübergreifend beachten
b)Ressourceneinsatz und Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher und zeitlicher Vorgaben planen, überwachen und steuern
c)Prozesse des Einsatzgebietes analysieren, Teilprozesse verknüpfen und zur Optimierung beitragen
d)qualitätssichernde und -fördernde Instrumente anwenden; Störungen und Fehlern systematisch vorbeugen; Probleme einsatzgebietsspezifisch lösen