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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung)
§ 16 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben" (IT-Berater)

(1) Es sind drei Situationsaufgaben aus folgenden Geschäftsprozessen schriftlich zu bearbeiten:
1.
Beraten von Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition und Konzeptentwicklung,
2.
Beraten von Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von IT-Lösungen,
3.
Durchführen von Projektevaluationen.
(2) Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass jeder der nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte mindestens einmal thematisiert wird. In den Qualifikationsschwerpunkten gibt es folgende Anforderungen:
1.
im Qualifikationsschwerpunkt "Geschäftsprozessanalyse" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, in Unternehmen Analysen durchzuführen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
a)
Beurteilen von IT-Systemen und Lösungen unter Kosten/Nutzen-Aspekten,
b)
Auswählen von IT-Lösungsvarianten,
c)
Bewerten von Unternehmensentscheidungen unter rechtlichen Aspekten,
d)
Integrieren von Kundenanforderungen in den jeweiligen zu modellierenden Geschäftsprozess;
2.
im Qualifikationsschwerpunkt "Angebotserstellung" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung rechtlicher Vorschriften, formaler Vorgaben und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein kundenspezifisches Angebot zu erstellen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
a)
Zusammenführen von Daten aus verschiedenen Quellen,
b)
Durchführen von Ist-Analysen,
c)
Identifizieren möglicher Problemursachen,
d)
Entwickeln von alternativen Vorgehensweisen und Lösungswegen,
e)
Kosten/Nutzen-Analyse eines Projektvorhabens,
f)
Erstellen von Vorlagen für Make-or-Buy-Entscheidungen;
3.
im Qualifikationsschwerpunkt "IT-Projektcontrolling" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, IT-Lösungen zu planen, zu organisieren und zu überwachen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
a)
Erstellen von Projektplänen,
b)
Einsetzen von Controllinginstrumenten, insbesondere zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen,
c)
Planen geeigneter Aktivitäten zur Abwendung von Risiken,
d)
Integrieren von IT-Lösungen in bestehenden Kundenumfeldern;
4.
im Qualifikationsschwerpunkt "Produktmarketing" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Produkte im Umfeld des Kunden und im eigenen Unternehmen darzustellen und Projektinteressen zu vertreten. In diesem Rahmen können geprüft werden:
a)
Aufbereiten und Strukturieren von Sachverhalten im Hinblick auf Zielsetzung und Zielgruppe,
b)
Erkennen von Interessen und Vorstellungen der am Projekt beteiligten Gremien und Abteilungen, Informieren der beteiligten Gremien und Abteilungen,
c)
Vorbereiten und Durchführen von Präsentationen,
d)
Darstellen und Vermarkten der Produkte im Umfeld des Kunden.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)