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Jugendschutzgesetz

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Prüfungs- und Nachweispflicht
  § 3 Bekanntmachung der Vorschriften
Abschnitt 2
 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
  § 4 Gaststätten
  § 5 Tanzveranstaltungen
  § 6 Spielhallen, Glücksspiele
  § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
  § 8 Jugendgefährdende Orte
  § 9 Alkoholische Getränke
  § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
Abschnitt 3
 Jugendschutz im Bereich der Medien
  § 10a Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes
  § 10b Entwicklungsbeeinträchtigende Medien
  § 11 Filmveranstaltungen
  § 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
  § 13 Bildschirmspielgeräte
  § 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
  § 14a Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen
  § 15 Jugendgefährdende Medien
  § 16 Landesrecht
Abschnitt 4
 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
  § 17 Zuständige Bundesbehörde und Leitung
  § 17a Aufgaben
  § 17b Beirat
  § 18 Liste jugendgefährdender Medien
  § 19 Personelle Besetzung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
  § 20 Vorschlagsberechtigte Verbände
  § 21 Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
  § 22 Aufnahme periodisch erscheinender Medien in die Liste jugendgefährdender Medien
  § 23 Vereinfachtes Verfahren
  § 24 Führung der Liste jugendgefährdender Medien
  § 24a Vorsorgemaßnahmen
  § 24b Befugnisse und Verfahren
  § 25 Rechtsweg
Abschnitt 5
 Verordnungsermächtigung
  § 26 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6
 Ahndung von Verstößen
  § 27 Strafvorschriften
  § 28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 29 Übergangsvorschriften
  § 29a Weitere Übergangsregelung
  § 29b Bericht und Evaluierung
  § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten