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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Sicherstellung der Grundrentenabfindung in der Kriegsopferversorgung (Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV)
§ 3 

Gesetzliche Vorschriften, die dem Kapitalabfindungsberechtigten steuerliche und gebührenrechtliche Vergünstigungen gewähren, gelten für die Rentenkapitalisierung entsprechend.