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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
§ 51 

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1955 in Kraft.
(2)
(3)
(4) Soweit in anderen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen auf die aufgehobenen Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.