Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst § 11Durchführung der Fachstudien
Die Fachstudien werden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt. Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Hochschule beauftragt werden.