In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und
- 2.
mindestens den Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.