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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG)
§ 16
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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