Orthopädische Hilfsmittel wirken korrigierend, stützend, ausgleichend oder schützend auf die Haltungs- und Bewegungsorgane oder ersetzen deren einzelne Funktionen. Nach Maßgabe der §§ 4 bis 14 werden insbesondere geliefert:
- 1.
Stützapparate,
- 2.
orthopädisches Schuhwerk,
- 3.
Schuhe für Beinamputierte,
- 4.
Handschuhe,
- 5.
Gehhilfen,
- 6.
Rollstühle,
- 7.
Hilfen zur Lagerung,
- 8.
schützende Hilfen.