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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung - OrthV)
§ 4 Stützapparate

Stützapparate können als Erstausstattung doppelt geliefert werden. Ein wasserfester Stützapparat kann zusätzlich geliefert werden.