Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Pflanzenbeschauverordnung
§ 2 Einfuhrverbot für Schadorganismen

Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.