Das Pflanzengesundheitszeugnis oder das Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
Bezeichnung des ausstellenden Pflanzenschutzdienstes
- 2.
Name und Adresse des Absenders
- 3.
Name und Adresse des Empfängers
- 4.
Ursprungsort der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse
- 5.
Transportmittel
- 6.
Grenzübertrittsort
- 7.
Zahl, Menge und Beschreibung der Packstücke, botanischer Name der Pflanzen, Name der Pflanzenerzeugnisse
- 8.
Angaben über die durchgeführten Untersuchungen, ggf. über Entseuchung und Desinfizierung
- 9.
Datum und Ort der Ausstellung
- 10.
Unterschrift des Beauftragten
- 11.
amtlicher Stempel.