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Pflanzenbeschauverordnung

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 1a Anzeigepflichten
  § 1b Anzeigepflichten in besonderen Fällen
  § 1c Durchführung von Untersuchungen
  § 1d Leitlinien
Zweiter Abschnitt
 Einfuhr aus einem Drittland und Durchfuhr, Ausfuhr
  § 2 Einfuhrverbot für Schadorganismen
  § 3 Einfuhrverbot für befallene Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände
  § 4 Einfuhrverbot für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände
  § 4a Neue Schadorganismen
  § 4b Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
  § 5 Anforderungen
  § 6 Zeugnisse
  § 7 Eingangsort
  § 7a Angaben bei der Einfuhr
  § 7b Kontrolle von hölzernem Verpackungsmaterial
  § 8 Untersuchung
  § 8a Genehmigter Kontrollort
  § 8b Untersuchung am genehmigten Kontrollort
  § 8c Pflichten des Einführers
  § 9 Maßnahmen
  § 10 Einfuhrerleichterungen
  § 11 Vorratsschutz
  § 12 Ausfuhruntersuchung
  § 13 Durchfuhr
Dritter Abschnitt
 Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen
  § 13a Verbringungsverbot
  § 13b Anforderungen
  § 13c Pflanzenpass
  § 13d Genehmigung
  § 13e Aufzeichnung und Aufbewahrung
  § 13f Untersuchung
  § 13g Maßnahmen
Unterabschnitt 2
 Besondere Vorschriften für das Verbringen in Schutzgebiete
  § 13h Verbringungsverbot
  § 13i Besondere Anforderungen an das Verbringen
  § 13j Pflanzenpass
  § 13k Genehmigung
  § 13l Maßnahmen
  § 13m Befördern durch ein Schutzgebiet
Unterabschnitt 3
 Besondere Vorschriften für abgegrenzte Gebiete
  § 13ma Verbringung innerhalb oder aus einem abgegrenzten Gebiet
  § 13mb Verbringung durch ein abgegrenztes Gebiet
Vierter Abschnitt
 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz
  § 13n Registrierung
  § 13o Ruhen der Registrierung
  § 13p Registrierung bei der Behandlung und Kennzeichnung von Verpackungen aus Holz
  § 13q Kennzeichnung
  § 13r Ausbesserung und Aufarbeitung von hölzernem Verpackungsmaterial
  § 13s Verwendung von hölzernem Verpackungsmaterial
Fünfter Abschnitt
 Schlussbestimmungen
  § 14 Ausnahmen
  § 14a Ausnahmen für Versuchs- und Züchtungszwecke
  § 14b Mitteilungen
  § 14c Forderungsübergang
  § 15 Ordnungswidrigkeiten
  § 16
  § 17
  § 18
  Anlage 1 (zu § 11)
Vorratsschutz, lebende Teile von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
  Anlage 2 (zu § 11)
Vorratsschutz, Schadorganismen
  Anlage 3 (zu § 12 Abs. 3 Satz 2)
  Anlage 4 (zu § 12 Abs. 3 Satz 3)
  Anlage 5 (zu § 13q)
Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13q